Compliance

Als Grundlage für erfolgreiche Wirtschaftsbeziehungen wird heute häufig als Erstes der Begriff „Compliance“ genannt. Auch wenn dieser seit einigen Jahren eine neue thematische Klammer bildet, sind die Inhalte selbst nicht neu.

Strafrechtliche Konsequenzen abschätzen

Kurz gesagt bedeutet Compliance die Befolgung von Gesetzen, Richtlinien und anerkannten Regeln der Zusammenarbeit im gewerblichen Umfeld. Wird gegen diese Spielregeln verstoßen, drohen wirtschaftliche Probleme bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung.

Wir beraten Mandanten seit 20 Jahren, wie sie Vorschriften und Verhaltensmaßregeln in ihrer eigenen Tätigkeit und für ihr Unternehmen einhalten können – bevor es zu Schäden für die Mandanten oder Dritte kommt. Mit Erfolg: Bis heute konnte die KANZLEIwache bei allen ihren Klienten Störfälle rundum das Thema Compliance vermeiden.

Risiken und Gefahren identifizieren

Im Mittelpunkt unserer Arbeit identifizieren wir, an welchen Stellen durch die gelebte Praxis Risiken für Mandanten und Unternehmen bestehen – und welche Konsequenzen drohen. Diese können zum Beispiel Sanktionen bei Ausschreibungen und Imageschäden beinhalten, persönliche Geldstrafen oder – im „worst case“ – Haftstrafen.

Beratung für Aufsicht und Kontrolle

Vor allem durch unsere strafrechtliche, praktische Expertise können wir unsere Mandanten kompetent darauf vorbereiten, wo und wie sie strafrechtliche Risiken mindern bzw. ausschließen können. Wir beraten Mandanten, welches Set an Kontrollmaßnahmen und Aufsichtsinstrumenten empfehlenswert ist für die jeweilige individuelle Situation. Compliance umschreibt in dieser Hinsicht den präventiven Bereich des Strafrechts, der empfindliche Strafen im Vorfeld vermeiden hilft.