Wir beraten Sie und werden für Sie in verschiedenen erbrechtlichen Bereichen tätig. Hierzu gehören testamentarische Beistandsleistungen, Vorsorgeverfügungen, Anordnungen und Pflegeanweisungen für den Fall schwerer Erkrankungen. Darüber hinaus vertreten wir Sie fundiert und mit Augenmaß bei gerichtlichen Auseinandersetzungen inklusive Pflichtteilsergänzungsansprüchen.