Strafrecht

Das Strafrecht ist unterteilt in verschiedene Rechtsbereiche, zu denen wir Sie umfassend beraten und bei Bedarf vertreten. Die Strafverteidigung nimmt dabei in der Regel den größten Teil strafrechtlicher Tätigkeit in Anspruch. Wie sich die Bereiche genau abgrenzen, erfahren Sie hier:

Strafverteidigung

Die Strafverteidigung nimmt in der Regel den größten Teil strafrechtlicher Tätigkeit in Anspruch. Wir verteidigen unsere Mandanten unabhängig von der Art des gegen Sie erhobenen Vorwurfs, in allen Verfahrensstadien und vor allen deutschen Strafgerichten und begleiten Sie darüber hinaus auch in Angelegenheiten der Strafvollstreckung. Dabei setzten wir auf gute Argumentation, zweckmäßiges Handeln und sinnvolle Lösungen, wissen dabei aber sehr wohl auch mit angespannten und konfliktträchtigen Situationen umzugehen, wenn es „hart auf hart“ kommt. Wenn Sie der Meinung sind, die Situation eines Strafverfahrens nicht selbst durchstehen zu können, bieten wir Ihnen hierbei gern unsere Unterstützung an. Bei uns finden Sie Ihren richtigen Ansprechpartner. Selbstverständlich können Sie uns auch als Pflichtverteidiger wählen, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen und Sie seitens des Gerichts zu einer entsprechenden Benennung aufgefordert werden.

Bußgeldrecht

Neben der Strafverteidigung verteidigen wir Sie auch im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts. Gerade im Straßenverkehr sind die Konsequenzen einer Ordnungswidrigkeit oftmals sehr weitreichend, wenn z.B. der Führerschein auf dem Spiel steht. Profitieren Sie dabei von unseren Erfahrungen in der Strafverteidigung. Schließlich ist es auch bei einem Bußgeldbescheid letztlich ein Strafgericht, welches über die Rechtmäßigkeit des erlassenen Bescheides zu befinden hat, sofern es nicht bereits gelingt, die Angelegenheit im Zwischenverfahren zu erledigen.

Vertretung von Geschädigten

Die Beratung auf dem Gebiet des Strafrechts ist nicht ausschließlich auf die Tätigkeit als Strafverteidiger beschränkt. Sofern Sie durch eine rechtswidrige Handlung geschädigt wurden, können wir Ihnen natürlich auch im Rahmen von Nebenklagen oder eines Adhäsionsverfahrens, beim Strafantrag bzw. Strafanzeige stellen oder ferner auch bei der Forderung von Ersatzansprüchen, unterstützend zur Seite stehen. Somit erhalten Sie einen Beistand, der auch die „andere Seite“ kennt, deren Argumentation vorhersehen und sich in der Prozeßsituation schnell darauf einstellen kann, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren. Gerade aus der Perspektive eines durch eine Straftat Geschädigten, aus welcher die Ergebnisse oftmals zunächst unbefriedigend und wenig nachvollziehbar sein werden, mag dies ein nicht zu unterschätzender Vorteil sein.

Zeugenbeistandschaft

Es gibt Sachverhalte in denen die Grenze zwischen Zeugen und Beschuldigtem verschwimmt – und es gibt Fälle, in welchen ein Zeuge als Geschädigter bereits die Aussagesituation in einem Gerichtssaal fürchtet. In beiden Konstellationen können Sie sich mitunter der Unterstützung eines Zeugenbeistandes bedienen, der Ihnen dabei hilft, mit der Situation umzugehen und dafür sorgt, daß unangenehme Konsequenzen oftmals vermieden werden können. Gern stehen wir Ihnen in diesem Bereich unterstützend zur Seite.

Weitere Beratung

Gerade bei Ermittlungen im Hinblick auf das Wirtschaftsstrafrecht folgt oft die Notwendigkeit weiterer Beratung im:

  • Gesellschaftsrecht
  • Familienrecht
  • und im Erbrecht

aus diesem Grund bieten wir die Beratung auch dieser angrenzenden Rechtsgebieten an.  Es geht letztlich nicht nur darum die strafrechtlichen Aufgaben zu bewältigen, sondern auch darum, das berufliche Fortkommen, sei es als selbstständiger Unternehmer oder als Angestellter zu sichern.