Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander. Innerhalb dieser recht pauschal definierten Materie gibt es die unterschiedlichsten Spezialgebiete. Wir sind diesbezüglich nicht derart hoch spezialisiert, nehmen aber für uns in Anspruch, in allgemeinen Fragen Ihre Interessen optimal wahren zu können.

Allgemeines Zivilrecht

Auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts bieten wir Ihnen eine zweckmäßige und ggf. kreative Beratung. Wir möchten für Sie Probleme unkompliziert und im Idealfall außergerichtlich lösen. Oftmals führt eine gute Portion gesunden Menschenverstandes und Problembewusstseins hier zu sehr guten Ergebnissen.

Sollten wir dennoch zu der Ansicht gelangen, dass Ihr Fall derart speziell liegt, daß wir ihn hier nicht bearbeiten können, werden wir Sie selbstverständlich an Kollegen vermitteln, die in dem jeweiligen Gebiet hinreichend spezialisiert sind.

Schadensersatzrecht

Unsere überwiegenden strafrechtlichen Tätigkeiten führen regelmäßig zu anhängenden Fragen aus anderen Rechtsbereichen. So sind im Bereich Zivilrecht Schadensersatz und ggf. Schmerzensgeld typische Begleitfragen, die geklärt werden müssen. Schon deswegen sind wir beinahe täglich mit diesem Komplex befasst und damit in der Lage, Sie auch ohne strafrechtliche „Vorgeschichte“ diesbezüglich zu beraten und zu vertreten.

Unabhängig davon, ob Sie sich einem Anspruch ausgesetzt sehen, oder selbst als Anspruchsinhaber möchten, dass derartige Ansprüche geltend gemacht und durchgesetzt werden, können Sie sich mit Ihrem Anliegen gern an uns wenden.